Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags hat heute weitreichende Verbesserungen für die Opfer des SED-Regimes beschlossen. Damit wird 30 Jahre nach der friedlichen Revolution weitere Wiedergutmachung geleistet und das Unrecht abgemildert. Dazu erklärt Karl-Heinz Brunner, Landesgruppensprecher für Rechtspolitik und Verbraucherschutz und zuständiger Berichterstatter im Rechtsausschuss:
„Vor dreißig Jahren gingen die Bürgerinnen und Bürger der DDR für Freiheit und Demokratie zu tausenden auf die Straße und ebneten mit ihrem unermüdlichen Einsatz der Friedlichen Revolution den Weg. Doch in den Jahrzehnten vor dem Fall der Mauer wurden viele Menschen in der DDR Opfer erbarmungsloser politischer Verfolgung und Benachteiligung. Bis heute ist dieses Unrecht nicht endgültig wieder gut gemacht. Deshalb haben wir uns mit dem Koalitionspartner auf eine weitreichende Verbesserung der rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften für Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR geeinigt.
Wir werden die Antragsfristen in den Rehabilitierungsgesetzen streichen und die Opferrenten und Ausgleichsleistungen erhöhen. Darüber hinaus sollen auch die sogenannten „verfolgten Schüler“ endlich Ausgleichsleistungen nach dem berufsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz erhalten.
Besonders hervorzuheben ist, dass wir die Voraussetzung der 180-Tage-Haft, die bisher für die Opferrente und Ausgleichszahlungen im strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz vorliegen muss, auf 90 Tage herabsetzen. Wir werden außerdem die sogenannten „Heimkinder“, also Kinder deren Eltern aufgrund ihres politischen Engagements inhaftiert wurden und die deshalb in Heimen untergebracht wurden, entschädigen. Bisher noch nicht entschädigte Opfer staatlicher Zersetzungsmaßnahmen werden wir ebenfalls rehabilitieren und ihr Leid mit einer einmaligen Ausgleichsleistung anerkennen.
Mit all diesen Verbesserungen wollen wir die Betroffenen würdigen und das an Ihnen begangene Unrecht abmildern.“