Karl-Heinz Brunner: Fortschritte beim Verbot von Konversionstheraphien

23. April 2020

Im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie im Gesundheitsausschuss wurde gestern ein modifiziertes Gesetz zur Konversionstherapie auf den Weg gebracht. Der queerpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und der SPD-Landesgruppe Bayern, Karl-Heinz Brunner, zeigte sich erfreut: „Dies ist ein erster wichtiger Schritt, Konversionstherapien in ganz Deutschland zu verbieten.“

Jedoch sieht der Abgeordnete noch Verbesserungsbedarf: „Insbesondere die Personengruppe zwischen 18 und 26 Jahren benötigt eines besonderen Schutzes. Um dies zu erreichen sind ordentliche, verfassungsrechtliche Prüfungen erforderlich“.

Jedoch gibt sich Brunner zuversichtlich: „Wir werden einiges zu debattieren und zu regeln haben. Aber heute dürfen wir uns freuen, denn wir haben einen ersten Meilenstein erreicht. Konversionstherapien haben in Deutschland nichts verloren.“

Dem fügen die kommissarischen Vorsitzenden der SPDqueer, Carola Ebhardt und Elia Scaramuzza, hinzu:

„Wir bedanken uns bei Karl-Heinz Brunner und der SPD-Fraktion für die enge Abstimmung und die Unterstützung, ein Verbot dieser queer- und menschenfeindlichen Behandlungen umzusetzen. Den Kompromiss zwischen CDU/CSU und SPD betrachten wir als ersten wichtigen Schritt und werden uns gemeinsam mit der Fraktion dafür einsetzen, die Unions-Parteien und Gesundheitsminister Spahn von weiteren notwendigen Anpassungen zu überzeugen. Mindestens das Schutzalter muss erhöht und die Straffreiheit für Eltern und Erziehungsberechtigte zurückgenommen werden: Gewalt an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bleibt Gewalt und muss verboten sowie strafrechtlich verfolgt werden.“

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