Geschlechtliche Selbstbestimmung für trans*, inter und nicht-binäre Menschen

12. April 2024

Am heutigen Freitag hat der Bundestag das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) verabschiedet. Damit wird das Verfahren zur Korrektur von Name und Geschlechtseintrag durch eine selbstständige Erklärung vor dem Standesamt möglich – vergleichbar mit der Eheschließung. Mit dem SBGG wird das bestehende „Transsexuellengesetz“ (TSG) abgeschafft und ersetzt. Das BVerfG hat bereits mehrfach Teile des TSG für verfassungswidrig erklärt, weil die Rechte und Würde von trans* Menschen verletzt wurden. Die Koalition erfüllt nun die Anforderungen des BVerfG, die individuelle (subjektive) Geschlechtsidentität zum Ausgangspunkt für den amtlichen Geschlechtseintrag zu machen.

Der Abgeordnete und Mitglied des Rechtsausschusses Jan Plobner (SPD) erklärt dazu:

„Mit dem SBGG beseitigen wir das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland aus eigener Überzeugung staatliches Unrecht an trans*, inter und nicht-binären Menschen – ohne, dass uns das Bundesverfassungsgericht dazu hätte auffordern müssen. Das ist für mich ein historischer Schritt!

Wir beenden nach jahrzehntelangen gesellschaftlichen und rechtlichen Debatten eine Menschenrechtsverletzung, die wir bis zum heutigen Tage in unserer Gesellschaft geduldet haben. Wir streichen Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten aus dem Prozess und machen die Korrektur von Namen und Geschlechtseintrag zu einem Verwaltungsakt – wie die Schließung einer Ehe.

Heute ist für mich ein Tag zur Freude, ein Tag zum Feiern – aber kein Tag, um Dankbarkeit zu fordern. Denn die Einführung des SBGGs ist eine Selbstverständlichkeit: Die Regierung gibt trans*, inter und nicht-binären Personen, was ihnen bis heute zu Unrecht vorenthalten wurde. Es wird mir insbesondere als Standesbeamter eine große Freude sein, dieses Gesetz anzuwenden.“

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