In ihrer Funktion als innenpolitische Sprecherin der Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion beantwortet Gabriele Fograscher Fragen zum aktuellen Wahlrecht:
1) Der Innenausschuss des Bundestages hat aktuell den Gesetzentwurf der Regierungskoalition für eine Änderung des Bundeswahlrechts verabschiedet. Erfüllt dieser die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts?
Gabriele Fograscher: Nein. Er verkompliziert das Wahlrecht, er löst das Problem des negativen Stimmgewichts nicht. Dies wurde auch von Sachverständigen in der Anhörung kritisiert. Er ist ein Überhangssicherungsgesetz, der mal die Landeslisten von einander trennt und bei 5%-Hürde und Reststimmenverwertung aber wieder zusammenführt. Das ist willkürlich und unsystematisch.
2) Wie könnte das von den Richtern kritisierte negative Stimmgewicht ausgeschlossen werden?
Gabriele Fograscher: Überhangmandate und der Effekt des negativen Stimmgewichts hängen eng zusammen. Im SPD-Vorschlag sollen Überhangmandate ausgeglichen werden, um das Verhältnis der Parteien zueinander und damit den Wählerwillen wieder herzustellen. Dies reduziert auch das Auftreten des negativen Stimmgewichts.
3) Verschiedene Initiativen haben bereits angekündigt, erneut nach Karlsruhe zu ziehen, wenn der Gesetzentwurf so im Bundestag beschlossen wird. Würde sich dem dem SPD-Fraktion anschließen?
Gabriele Fograscher: Wir halten den Gesetzentwurf der schwarz-gelben Koalition für verfassungswidrig. Wenn dieser Entwurf nächste Woche im Bundestag verabschiedet wird, wovon ich ausgehe, werden wir als SPD-Bundestagsfraktion beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage einreichen.