Gabriela Heinrich: Deutsches Institut für Menschenrechte darf seine internationale Bestnote nicht verlieren

11. Januar 2015

Zur aktuellen Diskussion um die gesetzliche Grundlage des „Deutschen Instituts für Menschenrechte“ (DIMR) erklärt die menschenrechtspolitische Sprecherin der Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion, Gabriela Heinrich:

„Das Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) droht seine internationale Bestnote zu verlieren. Grund dafür ist, dass eine solide gesetzliche Grundlage gemäß der „Pariser Prinzipien“ fehlt. Justizminister Heiko Maas hatte im Herbst 2014 einen Gesetzentwurf bezüglich des Deutschen Instituts für Menschenrechte vorgestellt, der den „Pariser Prinzipien“ entspricht.

Jedoch hat unter Federführung der Abgeordneten Erika Steinbach die Unionsfraktion einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Nach ihren Vorstellungen soll das Institut organisatorisch an die Regierung gebunden werden und darf sich nur noch mit Menschenrechtsverletzungen im Ausland beschäftigen.

Peinlich für die Bundesregierung wäre es, wenn die Bestnote ausgerechnet in dem Jahr entzogen wird, in dem Deutschland den Vorsitz im Menschenrechtsrat übernimmt. Gemeinsam mit der SPD muss die Union die Vorgaben des Koalitionsvertrags umsetzen und sollte sich nicht von einer Einzelmeinung tyrannisieren lassen. Es ist wichtig, auch in Deutschland genau hinzusehen, wo Menschenrechte gestärkt werden müssen. Wir haben in Deutschland viel erreicht, aber die Durchsetzung von Menschenrechten ist auch bei uns nicht selbstverständlich und muss ständig überprüft werden. Dafür brauchen wir eine Institution, die unabhängig von der Regierung arbeitet.“

Hintergrund: 1993 hatten die Vereinten Nationen die sogenannten „Pariser Prinzipien“ entwickelt. Darin wird festgelegt, welche Kriterien Nationale Menschenrechts-Institutionen erfüllen müssen, um bei Staatenkonferenzen oder beim Menschenrechtsrat voll handlungsberechtigt zu sein. Bisher hat das Deutsche Institut für Menschenrechte die Bestnote, den sogenannten A-Status. Wenn die gesetzliche Grundlage, die jetzt, Anfang 2015 geschaffen werden muss, nicht den Pariser Prinzipien entspricht, verliert das Institut diese Bestnote und ist international nicht mehr voll handlungsfähig.

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