Flächendeckende unabhängige Beratung für Menschen mit Behinderungen in Bayern gesichert

14. August 2019

Das Bundeskabinett hat heute das Angehörigenentlastungsgesetz beschlossen. Teil dieses Gesetzes ist die Entfristung sowie finanzielle Aufstockung der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ (EUTB).

„In Bayern gibt es aktuell rund 100 „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstellen“. Damit existiert ein flächendeckendes Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohten Menschen sowie deren Angehörige. Für alle dort Aktiven sowie Ratsuchenden ist das heute ein richtig guter Tag“, erläutert Martin Burkert, Vorsitzender der Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion.

In den EUTBs werden Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige insbesondere durch Menschen mit Behinderungen beraten (sogenanntes „Peer Counseling“). Dadurch wird ein partnerschaftlicher und niedrigschwelliger Austausch auf Augenhöhe ermöglicht. Die kostenfreie Beratung umfasst alle Rehabilitations- und Teilhabeleistungen und informiert über mögliche Leistungsansprüche nach den Sozialgesetzbüchern, zu Ansprechpartnern und den zuständigen Rehabilitationsträgern. Bisher war dieses Angebot bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

„Neben der Entfristung freut mich besonders, dass Bundessozialminister Hubertus Heil auch die Aufstockung der Mittel auf 65 Millionen Euro jährlich durchgesetzt hat. Die zusätzlichen Gelder ab 2023 sind dafür vorgesehen, die jährlichen Kostensteigerungen abzudecken“, ergänzt Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion.

Durch das ergänzende Angebot der EUTBs werden die Rehabilitationsträger jedoch nicht von ihrer Verpflichtung entbunden gegenüber den Leistungsberechtigten eine angemessene Beratung anzubieten. Erfahrungen zeigen aber, dass die Leistungsträger durch die Arbeit der EUTBs deutlich entlastet werden. Denn oft sind die Ratsuchenden bereits bestens auf ihre Termine bei Behörden und Verwaltungen vorbereitet und werden nach Bedarf auch von Beratenden der EUTBs begleitet.

„Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist eine Erfolgsgeschichte. Sie leistet einen wichtigen Beitrag, damit Betroffene ihre individuellen Bedürfnisse und Teilhabeziele auch mit bzw. trotz Beeinträchtigung verwirklichen können. Sie unterstützen sie dabei, ihre Rechte auf Chancengleichheit, Selbstbestimmung, eigenständige Lebensplanung und individuelle Teilhabeleistungen zu verwirklichen. Gut für Bayern, dass sie gestärkt weitermachen können“, so die SPD-Parlamentarier.

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