Trotz des in der vergangenen Legislaturperiode beschlossenen Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in der Telekommunikation, sind die Beschwerdezahlen bei den Verbraucherzentralen und der Bundesnetzagentur weiterhin sehr hoch. Die SPD setzt sich deshalb für eine Verschärfung des Gesetzes zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher ein.
Dazu SPD-Bundestagsabgeordneter Ewald Schurer: „Der Belästigung durch andauernde Telefonwerbung muss ein Riegel vorgeschoben werden. Daher fordern wir zusätzlich verpflichtende Genehmigungen für telefonische Gewinnspiele und automatisierte Auswählprogramme. Wenn keine schriftlichen Genehmigung eingeholt wurde, sollen die daraus erwachsenen Verbraucherverträge für nichtig erklärt werden.“ Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen so besser vor unerlaubten Telefonanrufen zu Werbezwecken geschützt werden. Versteckte Einverständniserklärungen in den AGB wären somit verboten.
„Des Weiteren sollen Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen und der Abzocke von unseriösen Unternehmern im Internet geschützt werden“, so Schurer. Hierfür wird gefordert, dass der Unternehmer den Kunden durch einen optisch besonders deutlich hervorgehobenen Hinweis darauf aufmerksam macht, dass er eine kostenpflichtige Dienstleistung in Anspruch nehmen wird.
Bereits im vergangenen Sommer hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Vertragsabschlüssen im Internet vorgelegt. Diesen hat die Bundesregierung jedoch abgelehnt und auch weiterhin auf nationaler Ebene keine Anstrengungen gemacht, den Verbraucherinnen und Verbrauchern besseren Schutz zu gewährleisten. „Das ist ein Skandal“, so Schurer. Vergangene Woche stellte die Bundestagsfraktion der SPD deshalb im Bundestag einen weiteren Antrag auf einen weitgreifenden Verbraucherschutz in der Telekommunikation, in der die Bundesregierung zu baldigem Handeln aufgefordert wurde.