Eisenbahnkreuzungsgesetz umfassend novellieren und für vollständige Entlastung der Kommunen sorgen

17. Januar 2020

Mit einem einstimmigen Beschluss fordert die Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion bei der Novellierung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes über den bisher vorgeschlagenen Rahmen hinaus zu gehen. Sie fordert, betroffene Kommunen nicht nur im Bereich der schienengleichen Bahnübergänge zu entlasten, sondern den Geltungsbereich auf alle Baumaßnahmen auszuweiten, für die das Eisenbahnkreuzungsgesetz gilt.

„Der vorliegende Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung", so die Landesgruppenvorsitzende MdB Marianne Schieder, „aber eben nicht weit genug." Die dringend notwendige Elektrifizierung der Bahnstrecke Hof-Regensburg beispielsweise könne nur dann zügig vorangebracht werden, wenn die Kommunen entlang der ca. 120 Kilometer langen Strecke finanziell entlastet werden. Viele von ihnen sind mit den auf sie zukommenden Lasten überfordert, bliebe es bei der aktuell geltenden Drittelung der Kosten zwischen Bahn, Bund und Kommune.

Insoweit ist es absolut richtig, das Eisenbahnkreuzungsgesetz zu novellieren und die Kommunen finanziell zu entlasten. Warum dies aber nur bei schienengleichen Bahnübergängen der Fall sein soll und nicht auch bei Brückenbauwerken und die Gleise überquerenden Stegen, ist nicht nachvollziehbar. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf.

Die SPD-Landesgruppe Bayern appelliert an die Berichterstatterinnen und Berichterstatter der Koalitionsfraktionen, im parlamentarischen Verfahren entsprechend nachzubessern.
Um die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen, bedarf es eines zügigen Ausbaus der Schienenwege.

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