„Gott sei Dank! Endlich geschafft!“ so die Vorsitzende der Landesgruppe der bayerischen SPD-Bundestagsabgeordneten Marianne Schieder, MdB in einer Pressemitteilung. Mit den heute bekanntgegebenen neuen Regelungen für die Brauereigasthöfe bewegen sich Bundesregierung und bayerische Staatsregierung in die richtige Richtung. „Unsere Anstrengungen haben sich damit gelohnt“, so Schieder. Der Zugang zu Corona-Sonderhilfen für die Monate November und Dezember wird nun für Brauerei-Gaststätten, Vinotheken von Weingütern und Straußwirtschaften geschaffen.
Künftig werden sie nicht mehr als Mischbetriebe aus Brauerei und Gastronomie Eingeordnet, sondern der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens berücksichtigt. Entsprechende Anträge können nun bis Ende April gestellt werden.
Marianne Schieder: „Brauereigasthöfe gehören zur bayerischen Lebensart wie der weiß-blaue Himmel und prägen gerade unseren ländlichen Raum. Deshalb ist heute ein guter Tag für die bayerische Wirtshauskultur!“