Das Bürgergeld kommt

25. November 2022

Zu der heutigen Verabschiedung des Ergebnisses des Vermittlungsausschusses zum Bürgergeldgesetz erklärt der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales und Sprecher der bayerischen SPD-Landesgruppe für Arbeit und Soziales, Bernd Rützel, MdB: „Ich bin froh und erleichtert, dass der Deutsche Bundestag heute dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Bürgergeldgesetz zugestimmt hat. Wenn der Bundesrat das in seiner heutigen Sitzung ebenfalls macht, können die erhöhten Regelsätze pünktlich zum Jahresbeginn ausgezahlt werden und die Jobcenter können beginnen, die Reform in die Praxis umzusetzen.

Durch den Vermittlungsausschuss ist der Kern des Bürgergeldes erhalten geblieben. Es gibt lediglich kleinere Änderungen bei den Sanktionen im Falle einer Pflichtverletzung. Diese Sanktionen betreffen nur einen sehr geringen Teil der Menschen in Grundsicherung. 3 Prozent der Menschen werden sanktioniert, die meisten jedoch wegen Meldeversäumnissen. Dafür gelten andere Regeln als für Sanktionen wegen Pflichtverletzungen, die gerade einmal 20 % der 3 % ausmachen. Insgesamt sprechen wir hier also von 0,6 % der Bürgergeldempfänger. Es ist also ein Mensch von 200, der einfach nicht will. Die anderen sind kooperativ und machen mit. Wer so tut, als sei dies ein großes Problem, der beleidigt die anderen 199. Der andere Kompromiss, den uns CDU/CSU abverlangt haben, betrifft die Karenzzeit: Ursprünglich sollten Menschen, die neu im Bürgergeldbezug sind, erst einmal zwei Jahre ohne weitere Überprüfung in ihrer Wohnung bleiben können und Vermögen bis zu 60.000 Euro nicht aufbrauchen müssen. Der Gedanke dahinter: Menschen, die jahrelang gearbeitet und sich etwas aufgebaut haben, sollten nicht sofort gleichgestellt werden mit anderen, die seit vielen Jahren keiner Arbeit nachgehen. Die Union hat ausgehandelt, dass dieser Schutz nur ein Jahr lang gilt – und dass die Betroffenen maximal 40.000 Euro Vermögen besitzen dürfen. Das wird vor allem zu Lasten kleiner Selbstständiger gehen, die unverschuldet in Not geraten. Anders als abhängig Beschäftigte zahlen sie nicht in die Arbeitslosenversicherung ein und erhalten daher auch kein Arbeitslosengeld. Wenn das Schicksal zuschlägt, müssen sie daher gleich Grundsicherung beantragen. Nun haben sie deutlich weniger Zeit, sich zu berappeln, so dass schneller der soziale Abstieg droht. Bei diesem Thema hat die Union die arbeitende Mitte im Stich gelassen. Das Bürgergeld ist aber viel mehr. Es bietet Chancen und Sicherheit. Chancen für Langzeitarbeitslose, denen wir durch Weiterbildung eine echte Perspektive schaffen statt sie von Hilfstätigkeit zu Hilfstätigkeit zu schieben. Deswegen werden Aus- und Weiterbildung künftig Vorrang vor der Vermittlung haben. Sicherheit für diejenigen, die plötzlich und unerwartet in Not geraten. Die Reform bedeutet einen echten Kulturwandel im Umgang mit den Menschen im Leistungsbezug. Wir setzen auf den Abbau von Bürokratie, eine Kultur der Augenhöhe und des Respekts und ein nachhaltige und dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt.“

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