CSU schont höchste Einkommen und missachtet bewusst bayerischen Verfassung

23. Mai 2023

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in Urteilen deutlich gemacht, dass der Erbschaftsteuer bei allen Vermögensarten einheitlich Verkehrswerte zugrunde gelegt werden müssen. Um diese Vorgaben auch zukünftig einzuhalten, war es zwingend notwendig die Bewertungsregeln an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung anpassen. "Eine Grundlage für die Klage der bayerischen Staatsregierung vor dem Bundesverfassungsgericht sehe ich daher nicht. Vielmehr mutet sie wie eine Klage "CSU gegen CSU" an, denn die Immobilienwertermittlungsverordnung wurde noch vom damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer auf den Weg gebracht," so Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher der SPD Bundestagsfraktion und stellvertretender Landesgruppenvorsitzender.

Mit der Klage legt die CSU einmal mehr die Axt an die Erbschaftsteuer und missachtet damit bewusst die Vorgaben der bayerischen Verfassung, nach der die Erbschaftsteuer auch dem Zweck dient, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern. Statt zu klagen, wäre hier der richtige Ansatzpunkt für eine Reform: Die Verteilung der Erbschaftsteuer ist hochgradig ungerecht. Die von der CSU durchgesetzten Verschonungsregelungen für größte Betriebsvermögen führen dazu, dass auch größte Vermögen nahezu steuerfrei übertragen werden können - je höher das Erbe, desto geringer die Steuer. Wie so oft schützt die CSU nicht die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, sondern schützt die Privilegien der Vermögendsten.

Bayern rief auch zuletzt nach mehr Geld vom Bund. Zugleich will Bayern gegen die Erbschaftsteuer klagen und gefährdet damit Einnahmen von über 3 Milliarden Euro pro Jahr, die letztlich auch unseren bayerischen Städten und Gemeinden Kommunen zugutekommen.

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