Bundestag berät über das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens: Bayern wird von den 100 Milliarden Euro für Länder und Kommunen rund 15,8 Milliarden Euro erhalten

11. Juli 2025

Heute findet im Deutschen Bundestag die erste Lesung zum von der Bundesregierung beschlossenen und von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)“ statt.

Michael Schrodi, bayerischer Bundestagsabgeordneter und Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium: „Die Infrastruktur ist ein maßgeblicher Standortfaktor, der die Wettbewerbsfähigkeit und die mittelfristigen Wachstumsaussichten einer Volkswirtschaft wesentlich beeinflusst. Mit dem Sondervermögen soll für die nötigen Investitionen Planungssicherheit erreicht und damit die Grundlage für ein stärkeres Wirtschaftswachstum gelegt werden. Es geht um Investitionen für die Menschen – z. B. in Kitas, Schulen, ÖPNV, Wohnungsbau und Energieversorgung. Von den 100 Milliarden Euro, die für die Länder und Kommunen vorgesehen sind, entfällt mit rund 15,8 Milliarden Euro der zweithöchste Anteil auf Bayern.“

Während die Grundgesetzänderung im März lediglich die verfassungsrechtliche Voraussetzung für ein solches Sondervermögen geschaffen hat, wird das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität jetzt durch das Gesetz konkret auf den Weg gebracht. Es soll mit einer Kreditermächtigung von bis zu 500 Milliarden Euro ausgestattet werden. Vorgesehen sind bis zu 100 Milliarden Euro für Investitionen der Länder und Kommunen. Weitere 100 Milliarden Euro sollen in jährlichen Teilbeträgen bis 2034 dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zugeführt werden. Die verbleibenden bis zu 300 Milliarden Euro sind laut Entwurf für zusätzliche Investitionen des Bundes vorgesehen.

Michael Schrodi: „Deutschland befindet sich nach wie vor in einem Investitionsstau. In den vergangenen Jahren ist mit Blick auf die erheblichen Bedarfe zu wenig investiert worden. Dies gilt für die Infrastruktur des Bundes sowie für die von Ländern und Kommunen. Es besteht ein Investitionsstau bei der Sanierung und dem Ausbau der Infrastruktur für Bildung und Betreuung, für modernen Verkehr, Energie, Krankenhäuser, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen, die Digitalisierung und in der Forschung, für Zivil- und Bevölkerungsschutz.

Dieser Investitionsstau muss zügig beseitigt werden, damit Deutschland wieder dauerhaft mehr Wachstum und Beschäftigung erreicht. Mit der schnellen Umsetzung des Sondervermögens sind Bund, Länder und Kommunen in der Lage, bis 2045 insgesamt 500 Milliarden Euro zusätzlich zu investieren. Die zusätzlichen Investitionen werden dort eingesetzt, wo der Bedarf für die Bürgerinnen und Bürger am dringendsten ist. Insgesamt geht es um das größte Investitionspaket in der jüngeren Geschichte Deutschlands - auf allen Ebenen von Bund, Ländern und in und in den Gemeinden vor Ort.“

Das Gesetz zur konkreten Umsetzung und Verteilung der 100 Milliarden Euro für Länder und Kommunen soll unmittelbar nach der Sommerpause folgen, damit auch Länder und Kommunen schnell in Bildung, moderne Infrastruktur und mehr Klimaschutz investieren können.

Teilen