Bund entlastet Städte und Gemeinden in Milliardenhöhe. Für Bayern ist über eine Milliarde vorgesehen.

16. September 2020

Die Corona-Pandemie hat zu großen Gewerbesteuer-Ausfällen für die Kommunen geführt. Jetzt kommt die versprochene Entlastung: „Ich freue mich“, so MdB Marianne Schieder, Vorsitzende der Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion, „dass wir mit dem Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder morgen einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten.“

Für Bayern sind Bundesmittel in Höhe von rund einer Milliarde Euro zum Ausgleich für die Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer vorgesehen. „Das ist wichtig, denn zur Überwindung der Pandemie und für den wirtschaftlichen Erholungsprozess sind wir auf leistungsstarke Kommunen angewiesen.“

Da die Länder sich verpflichtet haben, den Bundesanteil in gleicher Höhe zu leisten, kommt es zu einer wirklichen Stärkung für die kommunalen Haushalte.

Insgesamt will der Bund rund sechs Milliarden Euro beisteuern, um die Ausfälle der Gemeinden bei den Gewerbesteuereinnahmen zu kompensieren.

Entlastung bei den Kosten für Sozialausgaben

Um die Finanzkraft der Städte und Gemeinden dauerhaft zu stärken, entlastet der Bund die Kommunen zudem bei den Kosten für Sozialausgaben. Für den Freistaat Bayern sieht das Gesetz konkret vor, dass im Jahr 2020 72,1 Prozent und 2021 70,6 Prozent (statt bisher 50 Prozent) der Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende aus dem Bundeshaushalt bezahlt werden.

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