Zu der 2. und 3. Lesung des Versorgungsgesetzes der schwarz-gelben Bundesregierung erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion, Angelika Graf MdB:
Leider haben sich Union und FDP auf ein Versorgungsgesetz geeinigt, das sich stärker an den Interessen der Leistungserbringer orientiert als an den Interessen der Patientinnen und Patienten. Den Versicherten in Bayern drohen höhere Kosten, ohne dass sich ihre Versorgung verbessern würde.
Das Problem ist auch in Bayern nicht ein Ärztemangel, sondern die mangelhafte regionale Verteilung. Es kann also gerade nicht darum gehen, lediglich gegen Unterversorgung vorgehen zu wollen. Notwendig ist eine Verknüpfung mit wirksamen Maßnahmen gegen die bestehende Überversorgung. Die SPD hat deswegen vorgeschlagen, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet werden, in überversorgten Regionen frei werdende Arztsitze aufzukaufen. Schwarz-Gelb will jedoch die Überversorgung nicht antasten und verursacht damit unnötige Mehrkosten für die Versicherten. Letztlich handelt es sich um ein Klientel-Geschenk.
Die in manchen Regionen Bayerns bestehende Unterversorgung im Bereich der hausärztlichen Versorgung wird mit dem Gesetz leider überhaupt nicht gelöst. Die mit Zustimmung der CSU von der schwarz-gelben Bundesregierung bereits durchgeführte Schwächung der Hausarztverträge wird mit dem Gesetz nicht behoben. Moderne Versorgungskonzepte wie die Medizinischen Versorgungszentren werden mit dem Versorgungsgesetz geschwächt statt gestärkt. Eine von der SPD geforderte einheitliche Honorarordnung für gesetzlich und privat Versicherte lehnen CDU, CSU und FDP weiter ab. Dabei würde die Vereinheitlichung dazu führen, dass Versicherte zum Beispiel bei der Terminvergabe und der Versorgung gleich behandelt werden.
Ein Versorgungsgesetz, das die Interessen der Patientinnen und Patienten als nachrangig bewertet, hat seinen Namen nicht verdient. Die gesundheitliche Versorgung in Bayern kann so leider nicht verbessert werden. Sie wird nur teurer.