Zu der 1. Lesung des Versorgungsgesetzes der schwarz-gelben Bundesregierung erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion, Angelika Graf MdB:
Mit dem Versorgungsgesetz drohen den Versicherten höhere Kosten, ohne dass sich dadurch die Gesundheitsversorgung verbessert. Nur die Honorare der niedergelassenen Ärzte werden sich durch das Gesetz verbessern. Es ist nicht erfolgsversprechend, Unterversorgung bekämpfen zu wollen, wenn Maßnahmen gegen bestehende Überversorgung weitgehend ausbleiben. Beides gehört zusammen, denn Überversorgung bindet sowohl medizinisches Personal als auch die begrenzten finanzielle Ressourcen.
In Bayern gibt es im fachärztlichen Bereich in den meisten Regionen eine Überversorgung mit Versorgungsgraden, die laut der Bundesregierung im Extremfall über 500 Prozent liegen, zum Beispiel bei den Psychotherapeuten in Dachau oder den Radiologen in Regensburg. Probleme haben wir vor allem im ländlichen Raum und insbesondere – aber nicht nur – bei der hausärztlichen Versorgung. Hier gibt es bereits in manchen Regionen eine Unterversorgung, in anderen droht sie. Dieses Problem ist hausgemacht und wird mit dem Versorgungsgesetz nicht gelöst.
Die hausärztliche Versorgung muss wieder aufgewertet werden. Dazu müssen wir bei den Hausarztverträgen zurück zum Rechtszustand von vor dem 22.9.2010 bei der Hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V. Die Schwächung der Hausärzte war ein großer Fehler der schwarz-gelben Bundesregierung. Hausarztverträge machen nicht nur diesen Beruf attraktiver, sondern enthalten auch für die Versicherten zahlreiche Leistungsverbesserungen, wie Sprechstunden für Erwerbstätige bis hin zum Wegfall der Praxisgebühr. Sie verbessern also real die Versorgung.
Um das Problem der teilweise langen Wartezeiten für gesetzlich Versicherte zu lösen, hilft nur ein einheitliches Honorarsystem. Die im Versorgungsgesetz vorgesehenen Placebos werden wirkungslos verpuffen. Erst wenn es für Ärzte keinen finanziellen Unterschied mehr macht, ob ihr Patient privat oder gesetzlich versichert ist, endet die Zwei-Klassen-Medizin bei der Terminvergabe.