Zu den Äußerungen der bayerischen Sozialministerin Christine Haderthauer bezüglich Mindestlohn in der Leiharbeit gegenüber der Leipziger Volkszeitung erklärt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Anette Kramme, MdB:
Was von der Leyen heute zur Leiharbeit präsentierte, ist ein Windbeutel – viel Luft, aber wenig Substanz. Die Vorschläge der Regierung bieten nur in kleinsten Ansätzen Schutz. Einzig die ‚Schleckerproblematik‘ wird verhindert, aber alle anderen Probleme der Leiharbeit bleiben bestehen. Lex Schlecker reicht nicht, wir brauchen eine Lex Leiharbeit!
Der größte Fehler ist offenkundig: Es fehlt der Mindestlohn sowie eine Regelung zum equal pay. Trotz monatelangem Ringen sieht die Regierung keine Lohnuntergrenze vor.
Frau Haderthauer nutzt dieses Manko, um nochmals ihre Ausländerpolemik der letzten Woche zu reiten. Mit ihren Äußerungen nimmt sie billigend fremdenfeindliche Reaktionen in Kauf. Dabei ist offenkundig: Nicht der polnische Leiharbeiter ist das Problem, sondern die deutsche Regierung! Wenn von der Leyen endlich den angeblich so gewollten Mindestlohn im Kabinett durchsetzt, gilt der für alle Leiharbeiter – unabhängig vom Herkunftsland.
Frau von der Leyen darf nicht nur von Mindestlohn reden, sie muss ihn im Gesetz festschreiben! Schöne Worte allein helfen den Leiharbeitern nichts, weder aus dem Mund von der Leyens, noch aus dem Haderthauers. Deutlich weitgehender und hilfreicher für die Leiharbeit ist ein Vorstoß der SPD-Fraktion, der am Freitag in 1. Lesung beraten wird. Konkret fordern wir:
• Gleiches Geld für Gleiche Arbeit: Leiharbeit soll künftig immer mit equal-pay verbunden sein. Ein Abweichen soll nur möglich sein, wenn ein Tarifvertrag des Entleihers, also der Einsatzbranche wie z.B. Metallindustrie, dies vorsieht. Auch dann soll dies nur bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen für eine konkret erforderliche Einarbeitungszeit von höchstens 4 Wochen möglich sein. Es muss dabei der Gesamtschutz des Leiharbeitnehmers im Vergleich zu den gesetzlichen Regelungen gewahrt werden.
• Ein Platz, ein Jahr: Leiharbeitseinsätze sollen künftig auf maximal ein Jahr im Einsatzbetrieb begrenzt werden. Sollte der Arbeitseinsatz länger dauern, muss davon ausgegangen werden, dass eine Festanstellung angemessen ist.
• Keine Verträge von Fall zu Fall: Arbeitsverträge dürfen nicht länger für die Dauer eines konkreten Arbeitseinsatzes befristet werden. Die früheren Regelungen zum Synchronisationsverbot, zum besonderen Befristungsverbot für Leiharbeitnehmer und zum Wiedereinstellungsverbot sind verschärft wieder einzuführen.
• Klar „mitbestimmt“: Die Betriebsräte in den Entleihbetrieben brauchen wirksame Mitbestimmungsrechte hinsichtlich des Höchstanteils von Leiharbeitnehmern an der Stammbelegschaft, deren Höchsteinsatzdauer und der konkreten Einsatzbereiche von Leiharbeit.
Wir Sozialdemokraten halten an unserem Ziel fest: Wir wollen Missbrauch bei der Leiharbeit durchgreifend verhindern, die Situation von Leiharbeitnehmern wirksam verbessern und das klassische, unbefristete Arbeitsverhältnis wieder stark machen.