Ampel stärkt Pflegstudium und Eltern kranker Kinder

20. Oktober 2023

„Die Ampel-Koalition setzt weiter zahlreiche Verbesserung in der Pflege um“, erklärt Martina Stamm-Fibich, Mitglied des Ausschuss für Gesundheit, zur Verabschiedung des Pflegestudiumstärkungsgesetzes am Donnerstag im Deutschen Bundestag. Mit dem Kern dieses Gesetzespaketes werde die hochschulische Pflegeausbildung durch die Umwandlung in ein duales Studium sowie die Einführung einer Ausbildungsvergütung gestärkt und für junge Menschen deutlich attraktiver gemacht.

„Mit der Aufwertung der hochschulischen Ausbildungsvariante um Ausbildungsinhalte, die künftig zur selbständigen Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten berechtigen, setzt die Ampel zugleich einen echten Meilenstein bei der Weiterentwicklung des Pflegeberufes,“ erläutert Martina Stamm-Fibich weiter. Bei der Pflege von Menschen mit demenziellen Erkrankungen, Diabetes und chronischer Wunden können die so ausgebildeten Pflegefachkräfte künftig Tätigkeiten übernehmen, die bislang Ärzten vorbehalten sind – und sie dadurch erheblich entlasten. Mit dem Gesetz werden auch Voraussetzungen für neue Modelle in der Pflege geschaffen, wie etwa die „Community Health Nurse“, eine Art moderne Gemeindekrankenschwester. Vor allem im ländlichen Raum kann somit die gesundheitliche und pflegerische Versorgung ergänzt werden. „In einem weiteren Gesetz werden wir diese Erweiterung der Kompetenz und Verantwortung demnächst auch auf die berufliche Pflegausbildung erweitern“, ergänzt Stamm-Fibich. Das Gesetz erleichtert zudem mit zahlreichen Regelungen die Gewinnung ausländischer Pflegekräfte zur Linderung des akuten Personalmangels. Die bislang sehr bürokratischen und langwierigen Verfahren werden verschlankt, beschleunigt und bundeseinheitlicher gestaltet. Mit der Ausweitung der Kinderkrankentage werde zudem eine wichtige familienpolitische Verbesserung vorgenommen. Ulrike Bahr, Vorsitzende des Familienausschusses im Deutschen Bundestag und Abgeordnete aus Schwaben: „Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, erhöht die Ampel für Eltern erkrankter Kinder diese Tage von zehn auf 15 und für Alleinerziehende auf 30. Bei stationärer Behandlung der Kinder ist der Anspruch unbegrenzt. Das hilft Familien ganz konkret.“

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