Zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes teilt Heidi Wright, Berichterstatterin für Verkehrssicherheit im Ausschuss für Verkehr des Deutschen Bundestages, mit:
In der zähen Diskussion um eine praktikable und kostengünstige Regelung zum Führen von Einsatzfahrzeugen der freiwilligen Feuerwehren und der technischen Hilfsdienste ist es heute im Verkehrsausschuss gelungen, eine gemeinsame Lösung in der großen Koalition zu verabschieden.
Der Gordische Knoten ist durchgeschlagen! Es wird eine Sonderregelung für Fahrzeuge bis 4,75t geben, bei der eine verbandsinterne Schulung und Prüfung zum Führen von Einsatzfahrzeugen berechtigt. Damit ist eine einfache und praktikable Lösung gefunden, die die Einsatzfähigkeit gewährleistet, aber auch verantwortliche Vorgaben im Bereich Verkehrssicherheit erfüllt. Die konkrete Ausgestaltung wird den Ländern übertragen.
Der große Wurf ist der neue Führerschein, der zum Fahren von Einsatzfahrzeugen bis 7,5 t berechtigt! In mehreren runden Tischen des Bundesverkehrsministeriums mit den Verbänden konnte eine Sonderregelung für die Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung herbeigeführt werden, die die professionelle Ausbildung durch Fahrlehrer zum Gegenstand und Ziel gemacht hat und gleichzeitig auf die Besonderheiten zum Führen von Einsatzfahrzeugen konkretisiert wurde. Die Vereinbarung beinhaltet darüber hinaus einen sehr attraktiven Kostenrahmen von rund 600 Euro. In einer weiteren Ergänzung ist geregelt, dass die Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge nach zwei Jahren prüfungsfrei in eine allgemeine Fahrerlaubnis umzutauschen ist.
Nach der Verunsicherungstaktik der CSU schaffen wir damit endlich Planungssicherheit bei den Hilfsorganisationen und den Kommunen.
Dies ist eine echte Unterstützung des Ehrenamtes!