Waffenrecht: Sicherheit wird erhöht

Portrait Fograscher

Donnerstag, 18. Juni 2009

Heute wird im Deutschen Bundestag die Reform des Waffenrechts verabschiedet. Der Amoklauf von Winnenden war Anlass, das geltende Waffenrecht auf den Prüfstand zu stellen. Die heute beschlossenen Änderungen im Einzelnen:

  1. Die Altersgrenze für den Umgang mit großkalibrigen Waffen wird von 14 auf 18 Jahre angehoben.
  2. Bis 2012 soll ein zentrales Waffenregister eingerichtet werden.
  3. Bis Jahresende gilt eine Amnestieregelung: Waffen, für die keine Erlaubnis besteht, können straffrei abgegeben werden.
  4. Eingeführt wird eine anlasslose Kontrolle von Waffenbesitzern. Wer die gesetzlichen Bestimmungen zur Aufbewahrung verletzt, macht sich strafbar. „Die Länder haben dieser Regelung zugestimmt, sie müssen jetzt die personellen Voraussetzungen schaffen, um die Kontrollen durchzuführen“, so Gabriele Fograscher, zuständige Berichterstatterin und stellv. innenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion.

    „Dies ist ein guter Kompromiss, der die Sicherheit erhöht“, bewertet Fograscher das neue Gesetz. „Allerdings ist das Waffenrecht nur ein Mosaikstein, Gewalttaten zu verhindern“, so Fograscher. „Über gesetzliche Regelungen hinaus kann einiges getan werden: Zum Beispiel durch die Schaffung einer Kultur des Hinschauens in der Jugendarbeit und an den Schulen, um gefährdeten Jugendlichen rechtzeitig Hilfe anbieten zu können, bevor eine Gewaltspirale in Gang gesetzt wird.“

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