Postmindestlohn darf nicht an juristischen Spitzfindigkeiten scheitern
Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das die Post-Mindestlohnverordnung für rechtswidrig erklärt, erklärt der postpolitische Sprecher der Bayerischen SPD-Landesgruppe, Klaus Barthel, MdB:
„Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit dem Urteil vom 18. Dezember 2008 die Post-Mindestlohnverordnung mit formal-juristischen Argumenten beanstandet (Überschreiten des Gesetzesvorbehalts, gesetzlich nicht gedeckter Eingriff in die Tarifautonomie).
Dieses Urteil ist nicht nachvollziehbar: Denn die Gründung einer arbeitgeberfinanzierten Pseudogewerkschaft – Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) – und juristische Winkelzüge der neuen Briefdienstleister werden belohnt, obwohl die GNBZ durch Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 30. Oktober 2008 für nicht tariffähig erklärt wurde.
Die bloße Existenz eines kleinsten Arbeitgeberverbandes soll einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag aushebeln können. Das stellt die Tarifautonomie, die handlungsfähige und unabhängige Gewerkschaften voraussetzt, völlig auf den Kopf. Das berechtigte Anliegen des Bundesarbeitsministers Olaf Scholz wird torpediert, Geschäftsmodelle zu verhindern, die auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen sowie auf Kosten der Steuerzahler, die Dumpinglöhne ausgleichen müssen, wenn sie über Hartz IV aufgestockt werden. Deshalb muss die Bundesregierung in die Revision gehen.
Praktische Auswirkungen – in dem Sinn, dass es keinen Postmindestlohn mehr gibt – hat das Urteil nicht. Schon nach dem Postgesetz sind die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einzuhalten. Bei Zahlung von Dumpinglöhnen dürfen Lizenzen von der Bundesnetzagentur nicht erteilt bzw. müssen entzogen werden. Derzeit läuft eine neue Vollerhebung der Bundesnetzagentur.
Unabhängig von der noch ausstehenden Urteilsbegründung und der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht gilt: Der Mindestlohn ist für die SPD eine Grundvoraussetzung für die Postmarkt-Liberalisierung. Diese ist EU-weit auf dem Rückzug. So haben die Niederlande ihr Postmonopol verlängert, während die geschützte niederländische TNT-Post hierzulande gegen Mindestlohn und Mehrwertsteuerbefreiung der Deutschen Post AG (DPAG) agiert. Die Regierungskoalition ist gut beraten, die Schieflage zulasten Deutschlands nicht noch weiter zu verstärken.
Die Klagen über die Unzuverlässigkeit der Postkonkurrenten, inzwischen aber auch der DP AG selbst, nehmen täglich zu: Das belegt, welch fatale Folgen ein Wettbewerb hat, der auf den Schultern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über verschärfte Arbeitsbedingungen und schlechte Bezahlung ausgetragen wird.
Deshalb müssen jetzt die Mindestlohngesetze beschleunigt verabschiedet und alle bisherigen allgemeinverbindlichen Tarifverträge nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz unverzüglich auf neuer Grundlage gesichert werden.“