Martin Burkert weist unterstützend auf die Petition an den Bayerischen Landtag hin

Portrait Burkert

Dienstag, 17. August 2010

Die Vergabepraxis der Bayerischen Eisenbahngesellschaft muss zwingend tarifliche und soziale Mindeststandards beinhalten! Der Landtag möge darauf hinwirken, dass die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), eine 100%ige Tochter des Freistaats Bayern, in ihren Strecken- und Netzausschreibungen die Einhaltung konkreter tariflicher und sozialer Mindeststandards als zwingende Zuschlagskriterien aufnimmt.

Insbesondere die Bindung von Löhnen und Gehältern, Arbeitszeiten und Urlaub an einen repräsentativen Tarifvertrag (Tariftreueerklärung), konkrete Regelungen zur Übernahme von Beschäftigten bei einem Betreiberwechsel (nach den Regelungen der EU VO 1370/2007) sowie Anforderungen an die Qualifikation des Personals des potenziellen Betreibers müssen als Kriterien stets Teil der Ausschreibungen der BEG werden.

Die Umsetzung dieses Petitionsanliegens kann durch einfache Dienstanweisung seitens des für die BEG zuständigen Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie sofort erfolgen.

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Auf dem 2. Fachforum zum Thema „Gute Arbeit“ am 24. April 2012 in Berlin wurde das Ausmaß des Niedriglohnsektors, seine Struktur und Entstehung beleuchtet. Es wurde aber nicht nur erläutert, wo und in welchem Umfang Menschen zu Löhnen unterhalb der Niedriglohnschwelle arbeiten, wir konnten auch einen Blick werfen auf die gesellschaftlichen Auswirkungen und das Schicksal Einzelner sowie mögliche Auswege diskutieren.

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