Freiwilligendienste: Umsatzsteuerfrei wie bisher

Foto Pronold

Mittwoch, 26. August 2009

In mehreren Medien wurde über die Sorge der Freiwilligendienste berichtet, dass ihre Arbeit wegen der Umsatzsteuer eingeschränkt wird. Der bayerische SPD-Landesgruppenchef und Finanzpolitiker, Florian Pronold, MdB, sagt dazu:

„Die SPD-Bundestagsfraktion wollte die Umsatzsteuerpflicht bei den Freiwilligendiensten abschaffen. Das war nicht möglich, da das EU-Recht eine Umsatzsteuer vorschreibt, wenn der Träger (Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt, BUND usw.) einen Freiwilligen an eine Einsatzstelle vermittelt.

Daher hat die SPD-Bundestagsfraktion dafür gesorgt, dass in das Jugendfreiwilligendienstegesetz eine Regelung eingefügt wird, mit der die Freiwilligendienste die Umsatzsteuer vermeiden können. Das ist möglich, wenn der Arbeitsvertrag zwischen der Einsatzstelle und dem Freiwilligen abgeschlossen wird (siehe JFDG § 11, Abs. 2). Entsprechende Muster-Arbeitsverträge stehen zur Verfügung, sie wurden vom Bundesfamilienministerium und von den Trägern gemeinsam ausgearbeitet.

Die Jugendfreiwilligendienste brauchen daher keine Sorge zu haben. Sie müssen sich allerdings auf diese neue Regelung einstellen. Doch damit ist das Engagement der Jugendlichen bei den Freiwilligendiensten nicht gefährdet.“

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