Zum heutigen Urteil des EuGH zur Umsatzsteuer für Postdienste in der EU erklärt der Stellv. Wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Barthel:
"Das heute veröffentlichte EuGH-Urteil stellt eine klare Absage an die Forderungen von FDP und Grünen dar, künftig 19 Prozent Mehrwertsteuer auf alle Postleistungen zu erheben. Ausdrücklich betont das Gericht, dass es eben gerade keine Gleichbehandlung aller Postdienstleistungen und Postdientleister geben kann, wenn sich die einen zur Erbringung des Universaldienstes verpflichten und andere nicht.
Die SPD wollte stets die Verbraucherinnen und Verbraucher von einer Verteuerung der allgemein erforderlichen Grundversorgung an Postdienstleistungen freihalten. Das ist gelungen. Für das laufende Gesetzgebungsverfahren bedeutet dies, dass der Bundestag nun eine klare Grenze ziehen muss, welche Unternehmen und welche Leistungen weiterhin steuerfrei bleiben. Für uns kann das nur heißen, dass das gesamte Leistungsvolumen, das die deutsche Post-Universaldienstleistungsverordnung vorsieht, steuerfrei bleibt.
Dazu gehören z.B. Briefe bis 2 Kg und Pakete bis 20 Kg nebst des anderen Leistungskatalogs der Verordnung, soweit sie von einem Unternehmen insgesamt erbracht werden. Das kann die Deutsche Post AG ebenso sein wie andere Unternehmen, die sich den Regelungen des gesamten Universaldienstes nachprüfbar unterwerfen. Dem Sinn des Urteils würde es hingegen widersprechen, wenn sich einzelne Unternehmen Teile des Leistungsspektrums herausgreifen und daraus Steuerfreiheit für sich ableiten würden. Rosinenpickerei darf es auch an dieser Stelle nicht geben."