Stand: Januar 2009

Schutz am Arbeitsplatz muss erhalten bleiben!

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie schützt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Unfällen am Arbeitsplatz und ist wirksam für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, für Kinder in Kindergärten und Kindertagesstätten, Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Auszubildende, Landwirtinnen und Landwirte, Pflegepersonen, Helferinnen und Helfer bei Unglücksfällen, im Zivil- oder Katastrophenschutz, Blut- oder Organspender. Träger der Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Versicherungsträger der öffentlichen Hand. Auch hier wirken sich Arbeitslosigkeit, demographischer Wandel und der Übergang von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft aus - es besteht Reformbedarf. Denn die Versicherungen tragen unterschiedlich hohe Lasten. Das ist ungerecht und muss sich ändern.

Was will die SPD?

„Die Weiterentwicklung des bestehenden Lastenausgleiches (...) wird dazu beitragen, die unfallbedingten Ausgaben gerechter zu verteilen und den Solidargedanken in der gesetzlichen Unfallversicherung (...) auszubauen. (...) Damit die gesetzliche Unfallversicherung als bewährter Garant für eine zuverlässige, soziale Absicherung vor der gesundheitlichen Risiken der Arbeitswelt erhalten bleibt.“
Klaus Brandner (SPD), Parl. Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales1

Im Juni 2008 hat der Deutsche Bundestag die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung beschlossen, die im Koalitionsvertrag verankert ist. Wir konnten uns durchsetzen: Die Reform der Unfallversicherung wird sich auf die Bereiche Organisation und Lastenausgleich beschränken. Um die Versicherung effizienter zu gestalten und die Kosten zu senken, werden die Verwaltungsstrukturen gestrafft, die Zahl der Träger wird verringert. Die Weiterentwicklung des Lastenausgleiches wird dazu beitragen, die unfallbedingten Ausgaben gerechter zu verteilen und den Solidargedanken in der gesetzlichen Unfallversicherung auszubauen.

Risiken gibt es nicht nur am Bau, deshalb ist eine vernünftige Unfallversicherung notwendig.

Was wollen CDU/CSU?

Anstelle einer Reform forderten CDU und CSU die Auflösung der Berufsgenossenschaften und die Herauslösung der Unfallversicherung aus der gesetzlichen Pflichtversicherung. Hier tat sich auf Länderebene auch Bayern, also die CSU, mit einer Bundesratsinitiative hervor. Ein deutliches Interesse an der Privatisierung der Unfallversicherung haben Versicherungskonzerne, die hier ein Geschäft mit Umsätzen in Milliardenhöhe wittern. Diese Frontalangriffe auf die gesetzliche Unfallversicherung konnten sowohl im Bundesrat als auch in der Großen Koalition abgewehrt werden. Inzwischen ist die CDU/CSU-Fraktion auf den Kurs der SPD-Bundestagsfraktion eingeschwenkt.

Wie geht es weiter?

Die Reform der Unfallversicherung wurde im Juni 2008 beschlossen. Bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung haben wir bereits ein Gesetz beschlossen. Die mit diesem Gesetz getroffenen Maßnahmen dienen dem Ziel, die Beiträge der Landwirtinnen und Landwirte zur Unfallversicherung in den nächsten Jahren stabil zu halten oder gar zu senken.


  1. Pressemitteilung, 19. November 2007 (als arbeits- und sozialpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion) 

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