Stand: Januar 2009

Ein Grundrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!

Die Tarifautonomie ist im Grundgesetz verankert und rechtlich abgesichert. Sie ermöglicht den Tarifvertragsparteien - den Gewerkschaften, Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden -, die Arbeits- und Einkommensbedingungen ohne staatliche Einmischung auszuhandeln. Mit diesem Verhandlungssystem wurde in Deutschland ein wesentliches Gerüst für den sozialen Frieden geschaffen. Die Tarifautonomie ist gefährdet: Seit Mitte der 90er Jahre gibt es immer mehr Öffnungsklauseln in den Tarifverträgen. Sie führen dazu, dass die gültigen Tarifverträge durch einzelbetriebliche Regelungen unterschritten werden. Betriebliche Bündnisse schwächen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sie gefährden den Zusammenhalt. Außerdem kündigen immer mehr Unternehmen ihre Mitgliedschaft in den tarifgebundenen Arbeitgeberverbänden, so dass die Flächentarifverträge unterlaufen werden.

Die Tarifautonomie ist ein Grundrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten kämpfen wir für ihren Erhalt!

Was will die SPD?

„Wir brauchen (…) eine Tarifpolitik, die den Arbeitnehmern einen fairen Anteil an der wirtschaftlichen Entwicklung und dem Fortschritt bei der Produktivität sichert. Notwendig sind dazu verantwortungsvoll handelnde Unternehmen, die die Tarifautonomie ernst nehmen und nicht aus der Tarifbindung flüchten.“
Andrea Nahles (SPD), arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion1

Angriffe auf die Tarifautonomie wehren wir ab. Wir treten den Versuchen der Union, die Tarifautonomie zu untergraben, offensiv entgegen. Die Tarifautonomie darf zu keiner Verhandlungsmasse werden. Starke Gewerkschaften sind für uns unverzichtbar. Bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen halten wir an der bewährten Aufgabenteilung zwischen Gesetzgeber, Tarifvertragsparteien, Betriebs- und Personalräten fest. Die Tarifautonomie gilt uneingeschränkt.

Was wollen CDU/CSU?

„Der volle Kündigungsschutz bei Neueinstellungen muss in Kleinbetrieben fallen, betriebliche Bündnisse dürfen nicht mehr an den Gewerkschaftsfunktionären scheitern. Und wir müssen wieder länger arbeiten und Verzicht üben. Langzeitarbeitslose sollen in einen neuen Job zehn Prozent unter Tarif einsteigen.“
Markus Söder (CSU), Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten in Bayern2

CDU und CSU spielen sich dreist als Hüter der Tarifautonomie auf, zum Beispiel wenn es um die Durchsetzung von Mindestlöhnen geht. Je lauter die Union von Tarifautonomie redet, desto schlechter ergeht es den Arbeitnehmerrechten. CDU und CSU inszenieren sich dann als Schutzmacht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn sie eine Wahl gewinnen wollen. So brachte die Union 2003 den Gesetzentwurf „Arbeitsrechtsmodernisierungsgesetz“ ein, der unter anderem die Tarifautonomie beschneiden sollte und forderte, dass Arbeitslose während der Probezeit unter Tarif beschäftigt werden können. Rot-Grün hat diesen Vorstoß damals im Bundestag verhindert.

Gegenüber der Union heißt es daher misstrauisch sein: Arbeitnehmerrechte und gute Arbeitsbedingungen scheut sie wie der Teufel das Weihwasser.

Wie geht es weiter?

Die Flankierung durch Gesetze ist dort nötig, wo die Tarifparteien allein nicht weiter kommen. Das zeigt sich bei der Durchsetzung verbindlicher Mindestlöhne. Doch auch hier bleibt die Tarifautonomie gewahrt. Erst einigen sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter auf einen Mindestlohn, dann kann er per Gesetz für allgemeinverbindlich erklärt werden. Die gesetzliche Verankerung ist notwendig, damit die Unternehmen sanktioniert werden können, die keinen Mindestlohn zahlen.


Florian Pronold mit dem DGB-Vorsitzenden Michael Sommer beim Niederbayerischen Gewerkschaftstag in Straubing


  1. Pressemitteilung, 27. August 2008. 

  2. Focus, 14. Mai 2005 (als CSU-Generalsekretär). 

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