Rente mit 67
Stand: Januar 2009
Die Renten müssen auch in 30 Jahren sicher sein!
Die nachfolgenden Generationen sollen eine gute und sichere Rente bekommen. Gleichzeitig fordern wir, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei guter Gesundheit in den Ruhestand gehen. Dafür setzen wir uns ein. Unser Rentensystem kann nicht so bleiben wie es ist. Es muss sich den veränderten demographischen Bedingungen anpassen: Denn
- der Geburtenrückgang führt dazu, dass es immer weniger Beitragszahler gibt und sich so das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern immer mehr verschiebt.
- die Menschen werden älter: Die Rentenbezugsdauer hat sich in den letzten 40 Jahren von durchschnittlich 7 auf 17 Jahre erhöht. Sie wird weiter steigen.
- aufgrund späterer Berufseinstiege und Unterbrechungen im Erwerbsleben wird weniger in die Rentenkassen eingezahlt. Da wir keine Leistungskürzungen vornehmen wollen, bleibt nur die Anhebung des Renteneintrittsalters. Daher haben wir uns für eine schrittweise Anhebung auf das 67. Lebensjahr entschieden. Doch stellen wir Bedingungen: Die Arbeitswelt muss sich auf ältere Beschäftigte einstellen. Es muss ausreichend Arbeitsplätze für sie geben. Und die Anforderungen müssen sich unterscheiden: Ein 60-jähriger Arbeitnehmer darf nicht dem Leistungsdruck ausgesetzt sein, den ein 30-jähriger im Berufsleben hat. Auch müssen Beschäftigte, die ihr Leben lang besonders hart gearbeitet haben, vorzeitig in den Ruhestand gehen können. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen dem Arbeitsmarkt nicht schutzlos ausgeliefert sein.
Was will die SPD?
„Wir brauchen einen Mentalitätswechsel für mehr und bessere Beschäftigung Älterer. Wir wollen, dass die Menschen gesund aus ihrem Beruf in den Ruhestand wechseln. Deshalb halten wir Spekulationen von Bundeswirtschaftsminister Glos über weitere Anhebungen des Renteneintrittsalters über 67 hinaus für verantwortungslos.“
Klaus Brandner (SPD), Parl. Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales1
Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten kämpfen wir in der Großen Koalition dafür, die Rente mit 67 gegenüber der CDU und CSU sozial gerecht zu gestalten. Wir wollen die Weiterentwicklung der Altersteilzeit, die 2009 ausläuft, und der Teilrente durchsetzen, die das SPD-Präsidium im Juni 2008 beschlossen hat, und bessere Bedingungen für ältere Beschäftigte auf dem Arbeitsmarkt erreichen. Außerdem fordern wir Ausnahmeregelungen für hart arbeitende Menschen. Das Gesetz, das die Rente mit 67 regelt, haben wir daher um eine Vorbehaltsklausel ergänzt. Diese schreibt eine regelmäßige Prüfung vor, wie sich die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für ältere Beschäftigte entwickeln. Die Rente mit 67 kann auch wieder rückgängig gemacht oder verschoben werden.
Was wollen CDU und CSU?
„Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob wir da nicht noch einmal nachlegen müssen.“
Michael Glos (CSU), Bundesminister für Wirtschaft und Technologie2
Lebenslanges Arbeiten – das ist die Vorstellung von Michael Glos. Er würde am liebsten noch einmal "nachlegen" und das Renteneintrittsalter weiter erhöhen. CDU und CSU interessieren sich nicht für die Schwierigkeiten, mit denen ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrem Alltag zu kämpfen haben. Wie Menschen in anstrengenden Berufen ein Arbeitsleben bis ins hohe Alter durchhalten – damit wollen sie sich nicht auseinandersetzen. Sie lehnen ausgleichende Maßnahmen zur Rente mit 67 ab. Sie sind nicht bereit, Korrekturen am Altersteilzeit-Modell vorzunehmen. Unter dem Stichwort „Frühverrentung“ stellen sie sich gegen jede Weiterentwicklung von Altersteilzeit und Teilrente.
Wie ist der Stand der Gesetzgebung?
- Ab 2012 wird das Renteneintrittsalter um einen Monat, ab 2024 um zwei Monate pro Jahr erhöht, so dass dann ab 2029 das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 67 Jahren liegt. Die Jahrgänge ab 1964 sind die ersten, die von der Anhebung auf das 67. Lebensjahr im vollen Umfang betroffen sind.
- Versicherte, die 45 Beitragsjahre aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege haben, können mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
- Um Eltern nicht zu benachteiligen, werden Kindererziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes angerechnet.
- Vereinbarungen zu Altersteilzeit gelten weiterhin; von der Anhebung auf 67 Jahre ausgenommen werden vor 1955 Geborene, die vor 2007 Altersteilzeit vereinbart haben.
- 63-jährige und ältere Erwerbsgeminderte mit 35 Beitragsjahren können bis Ende 2023 abschlagsfrei eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Ab 2024 werden hierfür 40 Beitragsjahre erforderlich sein.
Wie geht es weiter?
Um die Anhebung des Renteneintrittsalters sozial gerecht zu gestalten, hat die SPD-Bundestagsfraktion gegenüber der Union im Gesetz folgendes durchgesetzt:
- Die Vorbehaltsklausel: Die Bundesregierung muss ab 2010 regelmäßig über die Arbeitsmarktlage und die wirtschaftliche wie soziale Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berichten. Die Anhebung des Renteneintrittsalters darf nur umgesetzt werden, wenn die Situation auf dem Arbeitsmarkt für Ältere passt. Eine Revision ist möglich.
- Die Anhebung des Renteneintritts muss flankiert werden durch die Schaffung einer alters- und alternsgerechten Arbeitswelt, durch Arbeitsplätze, die Gesundheit erhalten, durch Qualifizierung, Weiterbildung und gleitende Übergänge in den Ruhestand. Das alles fällt für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten unter gute Arbeit.
- Viele Menschen können und wollen heute länger im Beruf bleiben. Wem aber nach Jahrzehnten harter Arbeit in körperlich oder psychisch belastenden Berufen die Kraft ausgeht, dem wollen wir flexible und gesicherte Wege in den Ruhestand eröffnen. Deshalb sind wir für eine Teilrente ab dem 60. Lebensjahr.
Die SPD hat im Juni 2008 die Weiterentwicklung der Altersteilzeit und der Teilrente beschlossen. Flexible Übergänge in den Ruhestand sollen noch 2008/2009 ausgebaut werden. Die staatliche Förderung der Altersteilzeit soll bis 2015 verlängert werden. Unter bestimmten Bedingungen sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits ab dem 60. Lebensjahr statt wie bisher ab 63 Jahren Teilrente beziehen können. Die Arbeitgeber müssen diesem Konzept nach die Rentenabschläge ausgleichen. Zudem sollen Arbeitszeitkonten stärker vor einer möglichen Insolvenz des Arbeitgebers schützen und für einen flexiblen Übergang in die Rente genutzt werden. Die IG Metall unterstützt dieses Modell.
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