Stand: Januar 2009

Volle Absetzbarkeit der Wegekosten für Arbeitnehmer!

In Deutschland wurden die unterschiedlichsten Ziele über Steuervergünstigungen gefördert. Dieses System war unübersichtlich und nicht immer gerecht. Deshalb ist der Abbau von ungerechtfertigten Steuersubventionen ein wichtiges Ziel.

Beruflich bedingte Ausgaben von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen jedoch als Werbungskosten absetzbar sein. Das gilt auch für die Wegekosten zwischen Wohnung und Arbeit. Die Pendlerpauschale ist deshalb keine Subvention, sondern Bestandteil eines gerechten Steuersystems.

Was will die SPD?

„Die BayernSPD hat sich von Anfang an für die Wiedereinführung der Pendlerpauschale stark gemacht. Sie hat die CSU aufgefordert, sich gemeinsam dafür einzusetzen. Die CSU aber hat blockiert. Sie hat die bayerischen Berufspendler im Regen stehen lassen.“
Florian Pronold (SPD), Vorsitzender der Bayerischen SPD-Landesgruppe1

Ab 1. Januar 2007 konnten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur noch ab dem 21. Kilometer 30 Cent pro Kilometer von der Steuer abgesetzt werden. Wir waren von Anfang an gegen diese Kürzung: Zur Bundestagswahl 2005 sind wir mit dem Ziel angetreten, die Pendlerpauschale zu erhalten. Mit anderen politischen Mehrheiten wäre das auch gelungen.

In den Koalitionsverhandlungen konnten wir 2005 immerhin die wesentlich weiter gehenden Kürzungspläne der Union verhindern. Und auch in der Folgezeit hat die SPD nicht locker gelassen: Die SPD-Finanzpolitiker im Bundestag haben einen Vorstoß unternommen, die Pendlerpauschale weiterhin ab dem ersten Kilometer zu gewähren. Die Fachpolitiker der Union, die für eine solche Lösung offen waren, wurden von ihrer CDU/CSU-Fraktionsspitze schließlich zurückgepfiffen.

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes waren es wieder die BayernSPD und die SPD-Finanzpolitiker, die Korrekturen bei der Pendlerpauschale erreichen wollten. Diese Initiative wurde im November 2007 vom SPD-Fraktionsvorsitzenden Peter Struck aufgegriffen, auch SPD-Finanzminister Peer Steinbrück zeigte sich offen für eine Lösung. Da blockierte wieder einmal die CSU: Die erste Tat von Erwin Huber als neu gewählter CSU-Vorsitzender war es, im Koalitionsausschuss diesen SPD-Vorstoß zu beerdigen und die Pendlerinnen und Pendler auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil zu vertrösten.

Die BayernSPD dagegen steht für die Interessen der bayerischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Viele müssen täglich weite Wege in Kauf nehmen, um zu ihrer Arbeitsstelle zu kommen. Das darf nicht bestraft werden. Die Pendlerpauschale ist kein Almosen, sondern ein Anrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Was wollen CDU/CSU?

Zur Kürzung der Pendlerpauschale sagte Erwin Huber:

„Wir machen die niedrigsten Steuersätze in der Geschichte der Bundesrepublik (...). So zahlen alle weniger. Dass wir dann auch weniger Ausnahmen brauchen, liegt auf der Hand.“
Erwin Huber (CSU), Parteivorsitzender a.D.2

Die CSU begeht Verrat an den bayerischen Berufspendlerinnen und -pendlern. Gemeinsam mit der CDU ist sie zur Bundestagswahl 2005 mit der Forderung angetreten, die Pendlerpauschale auf 20 Cent pro Kilometer zu kürzen und Fahrtkosten nur noch bis maximal 50 Kilometer anzuerkennen. Damit hätte ein qualifizierter Montagearbeiter in Bayern bis zu 700 Euro mehr Steuern pro Jahr gezahlt. Paul Kirchhoff, den die Union zum Finanzminister machen wollte, hat sogar die völlige Abschaffung der Pendlerpauschale gefordert. Diese Radikallösung hätte Fernpendler bis zu 1900 Euro im Jahr gekostet.

Drei Monate vor der Landtagswahl in Bayern 2008 vollzog die CSU die totale Kehrtwende: Plötzlich schwang sie sich zur Vorkämpferin für die Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale auf. Der Brandstifter Erwin Huber, der alles getan hatte, um die Pendlerpauschale zusammenzustreichen, schlüpfte in die Rolle des Feuerwehrmannes. Allerdings hatte er kein Löschwasser dabei: Er brachte keinen Finanzierungsvorschlag mit, um die 2,5 Milliarden Steuerausfälle aufzufangen. Huber hatte in seinem Löschwassertank nur Sand, den er den Bayern in die Augen gestreut hat.

Was gilt beim Thema Pendlerpauschale?

Bereits in den Koalitionsverhandlungen haben CDU und CSU durchgesetzt, dass die Pendlerpauschale gekürzt werden soll. Die Bayerische SPD-Landesgruppe der SPD-Bundestagsfraktion hat sich von Anfang an für eine bessere Lösung für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingesetzt. Damit konnten wir uns jedoch in der Koalition nicht durchsetzen. Die seit 2007 geltende Neuregelung aber war für Fernpendler und -pendlerinnen trotzdem günstiger als die von der Union ursprünglich vorgesehene Kürzung.

Gegen die Neuregelung der Pendlerpauschale haben viele Betroffene vor Gericht geklagt. Schließlich erging am 9. Dezember 2008 das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das die Kürzung als verfassungswidrig beurteilte und die Rückkehr zur alten Regelung forderte.

Wie geht es weiter?

Die Bayerische SPD-Landesgruppe hat sich im Bundestag immer wieder dafür eingesetzt, das Urteil gar nicht erst abzuwarten, sondern die Pendlerpauschale in der alten Form wieder einzuführen. Das ist schließlich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts geschehen. Daher gilt die Pendlerpauschale von 30 Cent ab dem ersten Kilometer rückwirkend ab 2007 wieder. Die Bayerische SPD-Landesgruppe wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass es bei der 30-Cent-Regelung bleibt bzw. die tatsächlichen Kosten steuerlich voll angerechnet werden können.


  1. Pressemitteilung, 20. Juni 2006 

  2. Passauer Neue Presse, 21. Juli 2005 

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