Stand: Januar 2009

Deutschlandfonds für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!

Betriebliche Mitbestimmung und Unternehmensmitbestimmung sichern Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Mitsprache in Unternehmen. Es sind die bekann¬testen Formen so genannter immaterieller Mitarbeiterbeteiligung. Einen vergleichbaren Einfluss können Modelle der materiellen Mitarbeiterbeteiligung – z.B. Mitarbeiterdarlehen, Mitarbeiteraktien, stille Beteiligungen – nicht garantieren. Trotzdem muss auch diese Art der Beteiligung verbessert werden, die in Deutschland immer noch weit weniger verbreitet ist als in anderen europäischen Staaten. In den Jahren von 2001 bis 2006 sind die Unternehmens- und Vermögenseinkommen bei uns um 32,5 Prozent gestiegen, die Arbeitnehmereinkommen nur um 2,1 Prozent. Auch angesichts der Vermögensverteilung in Deutschland ist es also ein wichtiges Ziel, die Vermögenslage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch mehr Mitarbeiterbeteiligung zu verbessern.

Was will die SPD?

„Die Menschen, dürfen nicht zum Spielball ökonomischer Interessen werden. Sie müssen auch an den erarbeiteten Werten beteiligt werden.“
Kurt Beck (SPD), Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz1

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für einen Deutsch¬landfonds für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dieser Fonds soll im gleichen Umfang wie bereits bestehende Beteiligungsmodelle gefördert werden und allen Unternehmen in Deutschland offen stehen. Ein Unternehmen würde seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Mittel zur Verfügung stellen, die nicht vom Lohn oder Gehalt abgezweigt werden und mit denen die Mitarbeiter sich am Deutschlandfonds beteiligen können. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter erhielte also Anteile an dem Fonds und profitierte von Zinsen und Wert¬steigerung. Die gesammelte Anlagesumme der Mitarbeiter eines Unternehmens würde der Deutsch¬landfonds wieder in diesem Unternehmen anlegen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten somit Anteil am wirtschaftlichen Erfolg ihres Unternehmens. Das Risiko, bei Insolvenz die gesamte Anlage zu verlieren, würde durch den Fonds gering gehalten.

Was wollen CDU/CSU?

„Von der Beteiligung des Arbeitnehmers an seinem Unternehmen profitieren beide Seiten: Die Unternehmen können dadurch ihr Eigenkapital erhöhen und fähige Fachkräfte an sich binden. Und jeder Chef weiß doch, dass Mitarbeiter, die am Unternehmen beteiligt sind, auch besonders motiviert sind.“
Christine Haderthauer (CSU), Bayerische Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen2

Anders als die SPD wollen CDU/CSU vor allem direkte Firmenbeteiligungen fördern. Nach dem Unions-Modell sollen Beschäftigte insgesamt 1.000 Euro jährlich steuerbegünstigt als Kapitalbeteiligung an ihrem Unternehmen erhalten können. Die staatliche Förderung würde sich aus einem Steuerfreibetrag in Höhe von 500 Euro und einer Entgeltumwandlung von ebenfalls bis zu 500 Euro zusammensetzen. Erst bei Verkauf der Kapitalbeteiligung müsste die/der Arbeitnehmer/in den Erlös versteuern. Im Unterschied unserem Vorschlag läuft das Unionsmodell auf ein Spar- und Beteiligungsmodell hinaus. Außerdem denkt die Union in erster Linie aus Unternehmersicht: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen durch Firmenbeteiligungen mehr Motivation bekommen und damit dem Unternehmen nützen. Das auch im Insolvenzfall: Denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen nach dem Unionsmodell auch das unternehmerische Risiko mit.

Was bewegt sich?

Eine Arbeitsgruppe der Regierungsfraktionen hat sich im April 2008 auf einen Mittelweg geeinigt: Der Steuerfreibetrag für direkte Beteiligungen an der eigenen Firma soll von 135 auf 360 Euro im Jahr steigen. Die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen wird von 18 auf 20 Prozent angehoben. Damit steigt der Förderhöchstbetrag von 72 auf 80 Euro jährlich. Zudem wird die Zahl der Begünstigten durch eine Anhebung der Verdienstgrenzen für die Zulage ausgeweitet. Außerdem hat die SPD-Bundestagsfraktion ein Instrument zur Förderung indirekter Beteiligungen durchgesetzt. Dazu werden Mitarbeiterbeteiligungsfonds für einzelne Branchen geschaffen. Sie müssen 75 Prozent ihres Vermögens in den Firmen anlegen, deren Beschäftigte Anteile an dem Fonds erwerben. Die beschlossene Regelung soll Anfang 2009 in Kraft treten.


  1. Stern, 28. Juni 2007 

  2. welt-online, 1. Mai 2008 

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