Betriebliche Altersvorsorge
Stand: Januar 2009
Für ein gutes Leben auch im Alter!
Wer sein ganzes Leben lang gearbeitet hat, soll im Alter versorgt sein und gut leben können. Seit Januar 2002 haben daher alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, einen Teil ihres Lohnes in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Damit erhalten sie als Rentnerinnen und Rentner zusätzlich eine Betriebsrente. Diese Stärkung der sogenannten „Zweiten Säule“ der Alterssicherung dient dazu, dass die Beschäftigten im Alter zusammen mit der gesetzlichen Rente und möglicher zusätzlicher Altersvorsorge nach Ende des Berufslebens ein gutes Auskommen haben und ihren bisherigen Lebensstandard beibehalten können.
Was will die SPD?
„Auch die Betriebsrenten boomen. Das ist ein ganz toller Erfolg. Wir sollten jetzt alles dafür tun, um diese Dynamik aufrechtzuerhalten. Deshalb ist es gut, dass die Entgeltumwandlung von Sozialabgaben befreit bleibt.“
Olaf Scholz (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales1
Die SPD-Bundestagsfraktion hat dafür gesorgt, dass die Beiträge, die zur betrieblichen Altersvorsorge in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung fließen, bis zu vier Prozent des Bruttolohnes steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Die Abgabenfreiheit war ursprünglich bis zum Jahr 2008 befristet. Diese Befristung haben wir in der Großen Koalition aufgehoben. Damit unterstützen wir die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Sicherung ihres Lebensstandards im Alter. Die betriebliche Altersvorsorge kommt gut an: Ende 2006 verfügten bereits 17,3 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über einen Anspruch auf eine Betriebsrente – das waren rund 65 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Was wollen CDU und CSU?
„Von einer drohenden Altersarmut in Deutschland kann keine Rede sein.“
Franz-Xaver Romer (CDU), Bundestagsabgeordneter2
CDU und CSU interessiert es nicht, wie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Alter über die Runden kommen. Von drohender Armut im Alter wollen sie nichts wissen. Im November 2006 hieß es im Antrag des Bundesvorstandes der CDU, dass die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit für die Aufwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge wieder entfallen soll. Weil das bei den Beschäftigten nicht ankam, ist die Union schnell auf den Zug der SPD aufgesprungen. Plötzlich unterstützte die Union im Bundestag die Aufhebung der ursprünglich befristeten Abgabenfreiheit und brüstet sich heute damit. Wieder einmal erweist sich die Union als zuverlässiger Trittbrettfahrer der SPD.
Die CSU dagegen hält sich zum Thema betriebliche Altersvorsorge bedeckt. Im Grundsatzprogramm der CSU ist von betrieblicher Altersvorsorge keine Rede. Sie lässt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit ihren Ängsten alleine, im Alter nicht ausreichend versorgt zu sein.
Wer profitiert von der Rechtsänderung?
Von der betrieblichen Altersvorsorge profitieren alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Besondere Vorteile aber haben folgende Gruppen:
- Junge Frauen und Familien: Das Gesetz sieht vor, dass künftig schon ab einer Altersgrenze von 25 Jahren Betriebsrentenansprüche nicht mehr verfallen können statt wie bisher erst ab 30 Jahren. Das ist vor allem für junge Frauen und Familien wichtig.
- Kleinere und mittlere Einkommen: Insbesondere die kleineren Einkommen ziehen aufgrund der Beitragsfreiheit den höheren Nutzen und die höhere Rendite aus der beitragsfreien Entgeltumwandlung ihrer Löhne oder Gehälter.
- Wechsel von Job und Arbeitgeber: Im Vergleich zu früher wechseln heute immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Laufe ihres Berufslebens die Jobs. Deswegen ist die Übertragbarkeit von Betriebsrentenansprüchen wichtig. Durch die Möglichkeit der Übertragbarkeit ist die betriebliche Altersvorsorge nicht nur attraktiver, sondern auch verlässlich.
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