Stand: Januar 2009

Absicherungen im Falle von Arbeitslosigkeit!

Arbeitslosigkeit kann heute mehr Menschen treffen als vor 20 Jahren. Keine Ausbildung, kein Abschluss, kein akademischer Grad schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davor, den Job zu verlieren. Brüche im Berufsleben gehören mittlerweile auch in Bayern zu vielen Erwerbsbiografien dazu. Daher spielt die Arbeitslosenversicherung eine wichtige Rolle. Sie sichert den Übergang zwischen zwei Jobs ab. Das Arbeitslosengeld ist eine Errungenschaft – es darf nicht beschnitten werden.

Was will die SPD?

„Wir kämpfen gegen Arbeitslosigkeit ganz zentral. Wir wollen, dass alle Menschen, alle Männer und Frauen in Deutschland Arbeit haben. Da streiten wir um jeden einzelnen Arbeitsplatz, für jede Einzelne und für jeden Einzelnen. Das ist zentrale Aufgabe unserer Politik.“
Franz Müntefering (SPD), Parteivorsitzender1

Menschen dürfen nicht in Armut fallen, wenn sie arbeitslos werden. Daher soll ihnen das Arbeitslosengeld I ein Jahr lang ein Leben auf dem finanziellen Niveau ermöglichen, das sie gewohnt sind. Und auch das Arbeitslosengeld II ist keine Hilfe von Dauer, sondern eine Grundsicherung für Arbeitssuchende, die aus Steuermitteln finanziert wird. Die SPD-Bundestagsfraktion hat hohe Freibeträge bei der Vermögensanrechnung (Schonvermögen) durchgesetzt, damit der Lebensstandard gehalten werden kann. Diese liegen weit über den alten Sozialhilfesätzen, und in vielen Fällen sind die Freibeträge höher als die der alten Arbeitslosenhilferegelung.

So beträgt die Schongrenze für das Altersvorsorgevermögen außerhalb der Riester-Rente 250 Euro pro vollendetem Lebensjahr jeweils für den Arbeitslosengeld II - Bezieher und seinen Partner, maximal jedoch für jeden 16.250 Euro.

Für sonstiges Vermögen gilt zusätzlich ein Freibetrag von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr jeweils für die/den Arbeitslosengeld II–Bezieher/in und seine/n Partner/in. 3.100 Euro für jeden bleiben auf jeden Fall anrechnungsfrei, maximal kann der Freibetrag für jeden 9.750 Euro betragen. Das Schonvermögen für hilfebedürftige Minderjährige beträgt 3.100 Euro. Außerdem darf eine Familie ihr Eigenheim behalten sowie zwei Pkw der Mittelklasse.

Auch das Vermögen der Kinder ist durch einen Freibetrag geschützt. Für minderjährige Kinder liegt er bei 3.100 Euro. Hinzu kommt ein Freibetrag von 750 Euro für notwendige Anschaffungen, wie er jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zusteht. Minderjährige erwerbsfähige Kinder verfügen außerdem über einen Freibetrag von 250 Euro pro Lebensjahr für geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen. Wenn das Vermögen des Kindes alle diese Freibeträge überschreitet, muss das Sparguthaben eingesetzt werden; allerdings nur für den Lebensunterhalt des Kindes, nicht für den eigenen.

Ein Beispiel:

Einer Familie (Eltern mit zwei Kindern) bleiben 61.200 Euro.

2 Kinder: 3.100 Euro x 2 = 6.200 Euro
Anschaffungen: 750 Euro x 2 =1.500 Euro
Eltern:
Anschaffungen: 750 Euro x 2 = 1.500 Euro
Altersvorsorgevermögen max: 16.250 Euro x 2 = 32.500 Euro
sonst. Vermögen max: 9.750 Euro x 2 = 19.500 Euro2

Wir wollen, dass die Betroffenen durch eigene Initiative und durch unterstützende Maßnahmen wieder in Arbeit kommen. Im Falle von Arbeitslosigkeit werden die Menschen von der Gemeinschaft aufgefangen. Sie sollen aber auch alles, was ihnen möglich ist, dafür tun, um wieder Geld zu verdienen.

Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben es schwerer, im Falle von Arbeitslosigkeit wieder einen Job zu finden, als ein 35- bis 40-jähriger. Auch dem muss Rechnung getragen werden. Daher hat die SPD-Bundestagsfraktion die Verlängerung der Bezugszeiten des Arbeitslosengeldes I für über 50-jährige durchgesetzt: Seit Januar 2008 bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 50 Jahre 15 Monate lang das Arbeitslosengeld I, wenn sie zuvor 30 Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Über 55-jährige erhalten 18 Monate lang das Arbeitslosengeld I, wenn sie zuvor drei Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Und ab dem Alter von 58 Jahren verlängert sich die Bezugszeit auf zwei Jahre.

Wir wollen älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Angst vor Armut nehmen. Und wir wollen, dass ältere Menschen so schnell wie möglich wieder eine Stelle finden. Daher unterstützen wir alle Maßnahmen, die das ermöglichen. Jung und Alt dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Was wollen CDU/CSU?

„CDU und CSU treten dafür ein, die Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen im Fall der Arbeitslosigkeit strenger zu fassen.“
Beschlusspapier der Präsidien von CDU und CSU, Mai 20033

Die Union spielt Jüngere und Ältere gegeneinander aus: Jürgen Rüttgers, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen (CDU), hat den vermeintlichen Wohltäter gegeben: Nach außen hin hat er zwar den Eindruck erweckt, durch eine Verlängerung des Arbeitslosengeldes allen zu helfen, faktisch wäre das jedoch auf die Kosten einer Mehrheit gegangen. Negativ betroffen wären insbesondere Jüngere und Frauen gewesen. Ihnen wollte er das Arbeitslosengeld radikal kürzen. Wer weniger als 10 Jahre am Stück in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, sollte laut Rüttgers nur noch 6 statt 12 Monate Arbeitslosengeld bekommen. Auch wer mehr als einmal als älterer Arbeitnehmer arbeitslos geworden wäre, hätte sich schlechter gestellt.

Verloren hätten bei dem Rüttgers-Vorstoß die Jüngeren, die sich mit befristeten Jobs durchschlagen müssen. Und die Frauen, die aufgrund von Babypausen und Erziehungszeiten oftmals mehrere Unterbrechungen in ihrem Berufsleben haben.

CDU und CSU lassen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hängen: Die SPD-Bundestagsfraktion hat gefordert, dass die längere Bezugszeit für ältere Beschäftigte noch 2007 in Kraft tritt, die Union hat blockiert. Zur Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes kam es erst Anfang 2008, so dass es für die Betroffenen zu Verzögerungen und für die Arbeitsagenturen und Kommunen zu einem gesteigerten Verwaltungsaufwand kam. Die Union fordert darüber hinaus ständig Einschränkungen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik, also bei der Förderung, um wieder in Arbeit zu kommen, und den Hilfen für die Menschen.

Was passiert weiter?

Das Arbeitslosengeld I soll die Menschen im Falle der Arbeitslosigkeit absichern. Dafür zahlen sie in die Versicherung ein. Arbeitslosigkeit darf nicht zum dauerhaften Zustand werden. Deswegen setzen wir uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten dafür ein, dass Arbeitslosen in jeder Hinsicht geholfen wird, wieder eine passende und anständig bezahlte Arbeit zu finden.
Beitragssenkungen vertreten wir in dem Rahmen, der diese Ziele berücksichtigt. Mit uns gibt es keine Leistungskürzungen oder einen Abbau bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Wir treten für eine deutliche Verbesserung bei Qualifizierung und Weiterbildung ein.


  1. Rede auf dem Hamburger Parteitag, 28. Oktober 2007 

  2. Vgl. www.bmas.de, Arbeitsmarkt, Grundsicherung für Arbeitsuchende (Alg II), Häufig gestellte Fragen, Fragen zu Einkommen/Vermögen 

  3. „Für Wachstum - Sozial ist, was Arbeit schafft.“ Gemeinsamer Beschluss der Präsidien von CDU und CSU, München, 4. Mai 2003 

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