Stand: Januar 2009

Für einen guten Übergang ins Rentenalter!

Ende 2007 lief die 58er-Regelung aus, die Langzeitarbeitslosen bis dahin einen Renteneinstieg ohne Abschläge ermöglichte. Die SPD-Bundestagsfraktion konnte gegenüber der Union eine Anschlussregelung durchsetzen, die eine Zwangsrente mit Abschlägen vor dem 63. Lebensjahr verhindert hat. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die arbeitslos werden und aufgrund ihres Alters keinen Job mehr finden, dürfen dafür nicht bestraft werden. Sie sollen die Rente erhalten, die ihnen zusteht.

Was will die SPD?

„Damit ist klar: Keiner wird abgeschrieben. Wir wollen, dass die Menschen eine Perspektive bekommen.“
Ludwig Stiegler (SPD), stellv. Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion1

Die SPD-Bundestagsfraktion hat gegenüber der Union die Nachfolge der 58er-Regelung durchgesetzt und damit eine Zwangsrente mit Abschlägen vor dem 63. Lebensjahr verhindert. Damit können Arbeitslose das Arbeitslosengeld II beziehen, bevor sie mit 63 in Rente gehen.

Arbeitsuchende, denen innerhalb von 12 Monaten kein Arbeitsangebot gemacht werden kann, gelten weiterhin bis zum Renteneintritt nicht mehr als arbeitsuchend. Allerdings stehen ihnen auf eigenen Wunsch alle Angebote der Arbeitsagenturen, ARGEN und Optionskommunen zur Verfügung. Wir konnten durchsetzen, dass Frauen sowie Menschen mit einer Schwerbehinderung unter bestimmten Voraussetzungen vor dem 63. Lebensjahr in Rente gehen können und damit früher als andere Versicherte. Dieser besondere Schutz bleibt. Aber auch nach 63 gibt es in allen Fällen keine Zwangsrente, in denen dies unbillig ist. Eine Verordnung trifft klare Regeln dafür, dass auch nach dem 63. Lebensjahr die Inanspruchnahme der Rente nicht verpflichtend ist, wenn dies zu unzumutbaren Härten führt.

Diese adäquate Anschlussregelung soll ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Abschlägen bei ihrer Rente schützen. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen wir uns dafür ein, dass sie vor Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt geschützt werden.

Was wollen CDU/CSU?

In den Verhandlungen um Nachfolgeregelung wurde mal wieder deutlich: Die Union lässt die älteren Menschen hängen. Sie hat unseren Vorschlag lange blockiert und die Betroffenen bewusst in Unsicherheit gelassen. Erst einen Monat nach Auslaufen der alten Regelung hat sie einer adäquaten Ersatzregelung zugestimmt. Die Nachfolge-Regelung ist schließlich rückwirkend in Kraft getreten. Das bedeutete auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Arbeitsagenturen und Kommunen einen unnötig hohen bürokratischen Aufwand.

Was entwickelt sich?

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich über die Nachfolgeregelung hinaus dafür ein, die Arbeitsbedingungen in den Unternehmen so zu verbessern, dass auch ältere Menschen gesund im Job bleiben. Wir brauchen eine Arbeitswelt, die sich auf alters- und alternsgerechtes Arbeiten einstellt. Und wir brauchen Unternehmen, die die Erfahrungen und den Arbeitsstil älterer Beschäftigter zu schätzen und zu nutzen wissen. Dafür schaffen wir Bewusstsein.

Gleichzeitig wollen wir den Rentenzugang erleichtern – insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unter besonders harten Bedingungen arbeiten müssen oder die mit gesundheitlichen Einschränkungen zu kämpfen haben.

Wichtiges Lebensmittel in Bayern! Klaus Barthel am Band


  1. Pressemitteilung, 29. November 2007 

Startseite Arbeitnehmerlexikon

Soziale Netzwerke

flickr-Bilder der SPD-Landesgruppe Bayern

SPD-Landesgruppe Bayern bei flickr

SPD-Landesgruppe Bayern bei facebook

Auch bei facebook gilt es, Farbe zu bekennen für die SPD. Anmelden, mitmachen!

SPD-Landesgruppe Bayern bei facebook

Broschüre mit allen wichtigen Informationen rund um die Arbeit und die Mitglieder der Landesgruppe

Übersichtskarte zur Wahlkreisbetreuung der Landesgruppenmitglieder

Animation mit Wahlkreisbetreuung und Kontaktdaten aller Bundestags-, Landtags- und Europaabgeordneten aus Bayern

Benutzerdefinierte Suche

Suche innerhalb der Seite der SPD-Landesgruppe Bayern

Abonnieren Sie den News-Feed der Landesgruppe!